Baurekursgericht des Kantons Zürich

Baurekursgericht des Kantons Zürich
043 243 47 47 Telefonzeiten
Montag – Donnerstag 08:00 -12:00 und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 -12:00 und 14:00 – 16:00 Uhr
Fax 043 243 47 00
Postadresse
Baurekursgericht des Kantons Zürich
Postfach
8090 Zürich
Akteneinsicht: Akteneinsicht oder sonstwie persönliches Erscheinen ist nur gegen Anmeldung beim entsprechenden Abteilungssekretariat möglich. Während elektronische Eingaben im verwaltungsrechtlichen Verfahren des Bundes seit einiger Zeit zulässig sind, fehlt dafür im Kanton Zürich noch eine entsprechende gesetzliche Regelung.
www.baurekursgericht-zh.ch
Das Baurekursgericht des Kantons Zürich (frühere Baurekurskommissionen) publiziert auf
seiner Website regelmässig Urteile von allgemeinem Interesse, namentlich auch Entscheide
von präjudizieller Bedeutung. Es werden aktuelle Urteile des Baurekursgerichts
veröffentlicht und eine Entscheiddatenbank früherer Entscheide der Baurekurskommissionen zur Verfügung gestellt.

 

 

 

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- Bundesamt für Justiz
- Betreibungsinspektorat des Kantons Zürich
- Bundesamt für Polizei (fedpol)
- Direktion der Justiz und des Innern - Kanton Zürich
- Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
- Nationale Kommission zur Verhütung von Folter NKVF
- Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum IGE . IPI
- Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung
- Eidgenössische Migrationskommission EKM
- Bundesverwaltungsgericht
- Bundespatentgericht
- Eidgenössische Zollverwaltung EZV (Zollverwaltung )

 

 

 


Als Rechtsanwältin löse ich seit zwanzig Jahren komplexe Fälle.
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