Arbeitslosenversicherung bei eigener Kündigung

Wer durch selbstverschuldete Arbeitslosigkeit (eigene Kündigung) arbeitslos wurde, hat mit Sanktionen zu rechnen.  Ist die eigene Kündigung schuldhaft erfolgt, wird die Arbeitslosenkasse die Anspruchsberechtigung für eine bestimmte Dauer einstellen.

Die Festlegung der Einstellungsdauer liegt im Ermessen der zuständigen Arbeitslosenkasse. Die Kasse muss die Dauer der Einstellung der Taggelder nach dem Grad des Verschuldens bemessen. Je nach Einstellungsgrund kann die Kasse bis zu maximal 60 Einstellungstage verfügen.

Die Einstellung dauert gemäss Art. 45 der Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIV):

  • 1-15 Tage bei leichtem Verschulden
  • 16-30 Tage bei mittelschwerem Verschulden
  • 31-60 Tage bei schwerem Verschulden

Ein schweres Verschulden liegt bei eigener Kündigung nur vor, wenn die Kündigung ohne entschuldbaren Grund erfolgte.


Als Rechtsanwältin löse ich seit zwanzig Jahren komplexe Fälle.
Haben Sie Fragen ? Ihre Anfrage ist unverbindlich und löst keine Kosten aus.
.
.
Beratung in Einzelfragen und Bearbeiten komplexer Fälle; Vertretung vor Gericht und Verwaltungsbehörden.
Kanton Zürich: Winterthur, Uster, Dübendorf, Dietikon, Wetzikon, Wädenswil, Horgen, Bülach, Opfikon, Kloten, Adliswil, Schlieren, Volketswil, Regensdorf, Thalwil, Illnau-Effretikon, Wallisellen, Stäfa, Küsnacht (ZH), Meilen, Richterswil, Zollikon, Affoltern am Albis, Rüti (ZH), Pfäffikon, Bassersdorf, Männedorf, Flughafen Zürich. Stadt-Zürich: Bahnhofstrasse, Enge, Seefeld, Hauptbahnhof HB, Paradeplatz, Prime Tower, Schlieren, Oerlikon, Beschwerde, Rechtsmittel, Rekurs, Berufung, Anfechten. Kanton Aargau, Aarau, Wettingen, Baden, Wohlen, Oftringen, Rheinfelden, Zofingen, Brugg Schwyz: Freienbach, Einsiedeln, Küssnacht, Kanton Zug: Baar, Cham, Luzern: Emmen Emmenbrücke, Kriens. Herisau Appenzell Stans Sarnen Freiburg. St. Gallen: Rapperswil-Jona , Wil, Gossau, Uzwil, Buchs SG. Thurgau: Frauenfeld, Kreuzlingen, Arbon. Kanton Bern: Biel/Bienne, Thun, Köniz, Ostermundigen, Burgdorf, Steffisburg, Langenthal, Lyss, Muri bei Bern, Spiez, Kanton Solothurn: Olten Basel: Riehen, Laufen, Liestal, Sissach, Schaffhausen. Graubünden: Chur, Davos, Landquart, Domat/Ems, St. Moritz, Glarus Kanton Wallis: Brig-Glis, Visp, Sierre, Sion