Archiv der Kategorie: Anwalt / Anwältin für Arbeitsrecht & Arbeitslosenversicherung (ALV)

Anwalt / Anwältin für Mobbing am Arbeitsplatz Schweiz ( Beispiele, Checkliste, Sexuelle Belästigung, Kündigung, Mobbing vom chef, Was ist zu tun? )

Mobbing ist nämlich nicht nur eine Befindlichkeitsstörung bei sensiblen Mitmenschen, sondern unter Umständen ein ernst zu nehmendes Problem am Arbeitsplatz.

Mobbing beabsichtigt, den Angegriffenen zu schädigen und in letzter Konsequenz vom Arbeitsplatz zu vertreiben.

Viele Mobbinghandlungen erfüllen den Straftatbestand der Persönlichkeitsverletzung oder der Verleumdung und können gerichtlich geahndet werden !

Arbeitslosenversicherungsrecht

Die Schweizer Arbeitsmarktbehörde (Staatssekretariat für Wirtschaft, SECO) ist für das Arbeitsvermittlungs- und das Arbeitslosenversicherungsgesetz verantwortlich.  Weiterlesen

Anwältin für Gleichstellung und Lohngleichheit Schweiz: Lohndiskriminierung, Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern

«Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit» (Art. 8, Schweizer Bundesverfassung)

Die Bundesverfassung fordert seit langem Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern: Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen müssenden gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit bezahlen –dies ist in der Bundesverfassung seit 1981 verankert.

RECHTE GELTEND MACHEN

Vermuten Sie aufgrund Ihres Geschlechts diskriminiert zu werden, können Sie zunächst versuchen, mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin eine Lösung zu finden.

Suchen Sie erst das Gespräch mit der direkt vorgesetzten Person, dann mit dem Personaldienst und schliesslich mit der Geschäftsleitung.

Kann keine Lösung gefunden werden, bleibt nur noch der Gang an die Schlichtungsbehörde oder das Gericht !

Diskriminierungsarten: Anstellungsdiskriminierung, Diskriminierung bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Diskriminierung bei der Aufgabenzuteilung, Diskriminierung bei Beförderungen, Diskriminierung bei der Aus- und Weiterbildung, Diskriminierung beim Lohn, Diskriminierende Kündigung, Sexuelle Belästigung, Rachekündigung, Positive Diskriminierung, Mobbing am Arbeitsplatz

Einstelltage bei schuldhafter Verweigerung zumutbarer Arbeit

Arbeitslose Personen müssen aufgrund der Ihnen obliegenden Schadenmiderungspflicht resp. Pflicht zur Verkürzung der Arbeitslosigkeit jede (vermittelte) zumutbare Arbeit unverzüglich annehmen (Art. 16 AVIG). 

Wenn eine zumutbare Arbeit ohne entschuldbaren Grund nicht angenommen wird, kann die versicherte Person von der kantonalen Amtsstelle in der Anspruchsberechtigung (ALV-Taggeldberechtigung) eingestellt werden (Einstelltage). Weiterlesen

Fristlose Kündigung bei geringfügigem Diebstahl

Die seit über zehn Jahren als Kassiererin tätige Mitarbeiterin hatte vergessen, zwei Packungen Vollkorncracker und zwei Packungen Aufschnitt zu bezahlen. Nach einer Mitarbeiterkontrolle am Ausgang der Filiale wurden die Esswaren in ihrer privaten Handtasche unter einer Zeitung gefunden.

Ein Tag später wurde die langjährige Mitarbeiterin nach dem Gespräch mit dem Regionalleiter des Sicherheitsdienstes fristlos entlassen. Zu Recht? Weiterlesen

Arbeitslosenversicherung nach Auslandaufenthalt

Nach einem Auslandaufenthalt oder einer Weiterbilung im Ausland kann in bestimmten Fällen ein Anspruch auf Arbeitslosentaggelder bestehen, obwohl die Beitragspflicht von 12 Monaten nicht erfüllt wurde:

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Arbeitslosenversicherung im Ausland

Niedergelassene Ausländer, die nach einem Auslandaufenthalt von lämger als einem Jahr in die Schweiz zurückkehren, sind während eines Jahres nach ihrer Rückkehr von der Erfüllung der Beitragszeit für den Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung befreit.

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Anwalt / Anwältin für Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG

Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) gestützt auf die Artikel 8 Absatz 4, 87, 92 Absatz 1 und 112 Absatz 6 der Bundesverfassung,
Das Gesetz hat zum Zweck, Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind.
Eine Benachteiligung liegt vor, wenn Behinderte rechtlich oder tatsächlich anders als nicht Behinderte behandelt und dabei ohne sachliche Rechtfertigung schlechter gestellt werden als diese, oder wenn eine unterschiedliche Behandlung fehlt, die zur tatsächlichen Gleichstellung Behinderter und nicht Behinderter notwendig ist.

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Arbeitslosenversicherung für ältere Arbeitnehmer

Die Rahmenfrist für den Bezug von Arbeitslosengelder beträgt zwei Jahre.  (Art. 9 AVIG). In den letzten vier Jahren vor Erreichen des AHV-Alters wird die Rahmenfrist für den ALV-Leistungsbezug bis zur Ausrichtung der ersten AHV-Rente verlängert (Art. 41b Abs. 2 AVIV).

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Arbeitszeitbewilligungen – EU / EFTA, Staatsangehörige aus Staaten ausserhalb der EU/EFTA (Drittstaaten)

Arbeitgebende, welche ausländische Arbeitnehmende in der Schweiz anzustellen oder einzusetzen beabsichtigen, haben in bestimmten Fällen ausländerrechtliche Melde- oder Bewilligungspflichten.
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Anwalt / Anwältin für Behindertenrecht – Behindertengleichstellungsgesetz BehiG

Menschen mit einer Beeinträchtigung ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Integrität werden in der Schweiz vor Diskriminierung resp. Benachteilitung geschützt. Weiterlesen