Alle Personen, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, aber die schweizerische Staatsangehörigkeit nicht besitzen, gelten als Ausländerinnen und Ausländer.
Die Mehrheit der ständig in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer stammt aus Europa, hauptsächlich aus EU-/EFTA-Staaten.
Das Amt für Migration ist zuständig für alle ausländerrechtlichen Belange wie die Aufenthaltsregelung, Arbeitsbewilligungen, Vollzug der Asylgesetzgebung, wie auch die Rückkehrberatung und Integration von ausländischen Personen.
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Ausweis B – Aufenthaltsbewilligung
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Ausweis C – Niederlassungsbewilligung
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Ausweis Ci – Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit
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Ausweis G – Grenzgängerbewilligung)
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Ausweis L – Kurzaufenthaltsbewilligung)