Archiv der Kategorie: Anwalt für Ausländerrecht & Migrationsrecht Schweiz ( Zürich, Bern, Basel, Aargau, Winterthur, Luzern, St.Gallen)

Anwalt / Anwältin für Migrationsrecht Schweiz: Aufenthaltsbewilligungen, Arbeitsbescheinigungen, Niederlassungsbewilligungen C

Alle Personen, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, aber die schweizerische Staatsangehörigkeit nicht besitzen, gelten als Ausländerinnen und Ausländer.
Die Mehrheit der ständig in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer stammt aus Europa, hauptsächlich aus EU-/EFTA-Staaten.
Das Amt für Migration ist zuständig für alle ausländerrechtlichen Belange wie die Aufenthaltsregelung, Arbeitsbewilligungen, Vollzug der Asylgesetzgebung, wie auch die Rückkehrberatung und Integration von ausländischen Personen.
  • Ausweis B –  Aufenthaltsbewilligung
  • Ausweis C –  Niederlassungsbewilligung
  • Ausweis Ci – Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit
  • Ausweis G – Grenzgängerbewilligung)
  • Ausweis L – Kurzaufenthaltsbewilligung)
Das Staatssekretariat für Migration SEM ist zuständig für die Zulassung ausländischer Arbeitskräfte unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Interessen, der langfristigen beruflichen und gesellschaftlichen Integrationschancen sowie der wissenschaftlichen und kulturellen Bedürfnisse der Schweiz; (Gesetzesgrundlage: Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer

Anwalt / Anwältin für erleichterte Einbürgerung von Ausländern der dritten Generation

Erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration Weiterlesen

Anwalt / Anwältin für Einbürgerung Zürich (ordentliche und erleichterte einbürgerung)

Einbürgerung Schweiz:
Ausländerinnen und Ausländer können das Schweizer Bürgerrecht erwerben, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Das Schweizer Bürgerrecht kann  Weiterlesen

Landesverweisung im Strafregister (VOSTRA)

Eine in der Schweiz angeordnete Landesverweisung wird als Sanktion im Strafregister-Informationssystem VOSTRA eingetragen.

Urteile, die eine Landesverweisung enthalten, bleiben bis zum Tod der betroffenen Person im Strafregister Informationssystem VOSTRA eingetragen (Art. 369 Abs. 5bis StGB). Weiterlesen

Arbeitslosenversicherungsrecht

Die Schweizer Arbeitsmarktbehörde (Staatssekretariat für Wirtschaft, SECO) ist für das Arbeitsvermittlungs- und das Arbeitslosenversicherungsgesetz verantwortlich.  Weiterlesen

Ausländer Mitbestimmung und Beteiligung

In der Stadt Zürich vermittelt eine beratende Kommission zwischen dem Stadtrat und der ausländischen Wohnbevölkerung der Stadt Zürich. Der Beirat besteht aus 17 bis 25 volljährigen Mitgliedern ohne Schweizer Bürgerrecht. Weiterlesen

Arbeitslosenversicherung nach Auslandaufenthalt

Nach einem Auslandaufenthalt oder einer Weiterbilung im Ausland kann in bestimmten Fällen ein Anspruch auf Arbeitslosentaggelder bestehen, obwohl die Beitragspflicht von 12 Monaten nicht erfüllt wurde:

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Neues Bürgerrechtsgesetz Schweiz 2017 – 2018

Das neue Bürgerrechtsgesetz tritt auf den 1. Januar 2018 in Kraft.

Ab 1. Januar 2018 können Einbürgerungsgesuche nur noch von Ausländern im Besitz einer Niederlassungsbewilligung eingereicht werden. Bis zum 31. Dezember 2017 können alle Personen mit einem rechtmässigen Aufenthaltsrecht das Gesuch um Einbürgerung einreichen.

Allen Personen ohne Niederlassungsbewilligung, welche die Wohnsitzfristen für eine ordentliche Einbürgerung vor dem 31. Dezember 2017 noch erfüllen und die materiellen Voraussetzungen für die Einbürgerungen belegen können, ist daher zu empfehlen noch vor dem 31. Dezember 2017 ein Einbürgerungsgesuch zu stellen.

Alle vor dem 1. Januar 2018 eingereichten Einbürgerungsgesuche werden bis zum Entscheid über das Gesuch nach den Bestimmungen des bisherigen Rechts behandelt.

Vor dem 1. Januar 2018 eingereichte Gesuche von Personen ohne Niederlassungsbewilligung werden noch nach dem bis am 31. Dezember 2017 geltenden und für diese Personen vorteilhafteren Bürgerrechtsgesetz geprüft und entschieden.

Entzug einer Niederlassungsbewilligung C / Widerruf und Wegweisung aus der Schweiz.

Die Niederlassungsbewilligung C konnte bis 31.12.2018 bei einem ununterbrochenen und ordnungsgemässen Aufenthalt in der Schweiz von über 15 Jahren   n i c h t  wegen dauerhafter und erheblicher    S o z i a l h i l f e a b h ä n g i g k e i t    entzogen werden (Art. 63 Abs. 2 des Ausländergesetzes).

Seit 1.1.2019 kann die C Bewilligung bei dauerhaftem, erheblichem Sozialhilfebezug widerrufen werden (Art. 63 Abs. 1 lit. c AIG).

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Aufenthaltsbewilligung B

Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) EU/EFTA

Eine Aufenthaltsbewilligung wird EU/EFTA-Staatsangehörigen ausgestellt, welche sich für einen bestimmten Aufenthaltszweck mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten.

Drittstaatsangehörige: Eine Aufenthaltsbewilligung wird Drittstaatsangehörigen ausgestellt, welche sich für einen bestimmten Aufenthaltszweck mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten.

 

Niederlassungsbewilligung C

Die Niederlassungsbewilligung wird unbefristet und ohne Bedingungen erteilt (Art. 34 Abs. 1 des Ausländer- und Integrationsgesetzes, AIG).

Wichtig: Verlangen Sie nach der Erteilung der C-Bewilligung bei einem Auslandaufenthalt von über sechs Monaten mit einem Gesuch die Aufrechterhaltung der C-Bewilligung. Mit der Abmeldung ins Ausland erlischt die Bewilligung ohne das Gesuch nach sechs Monaten von Gesetzes wegen (Art. 61 Abs. 2 AIG).

Bei einem Auslandaufenthalt kann mit dem Gesuch (innert sechs Monaten seit der Ausreise) die Niederlassungsbewilligung bis zu 4 Jahren aufrechterhalten werden (Art. 61 Abs. 2 AIG). Das Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung muss vor Ablauf der sechsmonatigen Frist eingereicht werden (Art. 79 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit,VZAE).

Die Voraussetzungen für die Erteilung der C-Bewilligung sind (Art. 34 Abs. 2 AIG) : Weiterlesen

Ausschaffungshaft

Nach der Eröffnung des Weg- oder Ausweisungsentscheides der ersten Instanz oder der erstinstanzlichen Landesverweisung kann die zuständige Behörde zur Sicherstellung des Vollzugs der Wegweisung die Ausschaffungshaft anordnen (Art. 76 Ausländergesetz, AuG). Weiterlesen

Arbeitszeitbewilligungen – EU / EFTA, Staatsangehörige aus Staaten ausserhalb der EU/EFTA (Drittstaaten)

Arbeitgebende, welche ausländische Arbeitnehmende in der Schweiz anzustellen oder einzusetzen beabsichtigen, haben in bestimmten Fällen ausländerrechtliche Melde- oder Bewilligungspflichten.
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