Der Sicherheitsfonds BVG ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung mit Sitz in Bern. Der Hauptzweck der Stiftung ist die Absicherung der Vorsorgeguthaben der zweiten Säule im Insolvenzfall der Pensionskasse. Weiterlesen →
Das BVG-Obligatorium beginnt seit 1.1.2019 ab einem Jahreslohn von 21’330 Franken (21’150 Franken, Stand: 2015-2018) und hat zum Ziel, allen Arbeitnehmenden eine angemessene Personal resp. Altersvorsorge zu sichern.
Die Stiftung Auffangeinrichtung ist eine nationale Vorsorgeeinrichtung des Bundes. Sie ist für die Durchführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge und den Anschluss von Arbeitgebenden und Einzelpersonen zuständig. Weiterlesen →
Die Pensionskasse legt die Beitragspflicht reglementarisch fest. Aus dem Reglement muss die Höhe der Beiträge der Arbeitgeberin und die Höhe der Beiträge der Arbeitnehmenden hervorgehen (Art. 66 BVG). Weiterlesen →
Arbeitgebende sind verpflichtet, eine für die berufliche Vorsorge registrierte Pensionskasse zu errichten oder sich einer Sammelstiftung oder Gemeinschaftseinrichtung anzuschliessen (Art. 11 BVG).