Archiv der Kategorie: Anwalt Erbrecht Schweiz – Leitfaden – Beratung in Zürich, Basel, Bern, Zug, Luzern, St. Gallen, Aarau
Erbvertrag Anfechten | Anwalt / Anwältin für Erbrecht Schweiz | Anfechtung eines Erbvertrages
Gemäß Art. 469, Abs. 1 des Zivilgesetzbuches sind Verfügungen, die der Erblasser unter dem Einfluss von Irrtum, arglistiger Täuschung, Drohung oder Zwang getroffen hat, ungültig.
Nach Abs. 2 desselben Artikels werden solche Verfügungen jedoch gültig, wenn der Erblasser sie nicht innerhalb eines Jahres widerruft, nachdem der Irrtum oder die Täuschung oder der Einfluss der Nötigung oder Drohung aufgehört hat.
Nach der herrschenden Meinung gelten diese Regeln auch für Erbverträge.
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Eine ungerechtfertigte Enterbung anfechten | Anwalt / Anwältin für Erbrecht | Enterbung Anfechten
Das Gesetz erlaubt eine Enterbung nur unter begrenzten Bedingungen. Gemäß Art. 477 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ist sie möglich, wenn der Erbe eine schwere Strafhandlung gegen die Erblasserin oder eine ihr nahestehende Person begeht oder wenn er seine familienrechtlichen Verpflichtungen gegenüber den Angehörigen schwer verletzt hat.
Der Grund für die Enterbung muss im Testament explizit genannt werden. Im Falle einer Anfechtung muss der Begünstigte seine Richtigkeit beweisen. Gelingt der Beweis nicht, behält der Enterbte seinen Pflichtteil.
Der Enterbte kann die Enterbung entweder durch eine Nichtigkeitsklage (Art. 479 CC) oder durch eine Herabsetzungsklage anfechten.
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Testamentseröffnung Anfechtung | Ihre Anwältin für Erbrecht Schweiz | Testament Herabsetzungsklage
Hat der Erblasser seine Verfügungsbefugnis überschritten, können der oder die benachteiligten Erben eine Herabsetzung der Verfügung fordern.
Der Erbe, dessen Pflichtteilsrecht verletzt ist, muss innerhalb von einem Jahr, nachdem er von der Verletzung seines Pflichtteilsrechts erfahren hat, Klage erheben, in jedem Fall aber innerhalb von zehn Jahren nach der Testamentseröffnung (absolute Verjährungsfrist). (Klage auf Herabsetzung).
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Anwalt / Anwältin | Wenn man ein handgeschriebenes Testament anfechten möchte | Erbrecht Schweiz
Handelt es sich bei dem letzten Willen um ein handschriftliches Testament, können Zweifel an der Authentizität der Handschrift und der Unterschrift aufkommen.
Gründe für die Anfechtung eines Testaments: Die im Testament eingesetzten Erben sind scheinbar nicht erbberechtigt aufgrund bestimmter Umstände erbunwürdig. Oder ein Verwandter mit einem Anspruch auf einen Pflichtteil geht auf Grund des Testaments leer aus.
In all diesen Fällen haben die eventuellen Erben gute Möglichkeiten, das Testament des Erblassers erfolgreich anzufechten.
Mit einer Nichtigkeitsklage können mehrere schwerwiegende Fehler in einem Testament klageweise geltend gemacht werden. Dazu gehören: Mangelnder Wille (Täuschung, Irrtum). Ungültig sind auch Testamente, die aufgrund einer Drohung errichtet wurden oder die von erbberechtigten Parteien diktiert wurden.
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Testament anfechten Frist Schweiz | Ihre Anwältin für Erbrecht in Zürich, Basel, Bern, Zug usw.
Die Frist für die Anfechtung des Testaments beträgt 1 Jahr ab dem Datum der Eröffnung.
Die entsprechende Klage muss bei dem Gericht des letzten Wohnsitzes des Erblassers eingereicht werden. Der Anspruch ist dann nach 10 Jahren ab dem Tag der Testamentseröffnung absolut verjährt. Die Klage ist ausgeschlossen, wenn der Erbe in einem Erbvertrag wirksam auf den Schutz des Pflichtteils verzichtet hat.
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Testament Anfechten Schweiz | Ihre Rechtsanwältin für Erbrecht in Zürich, Basel, Bern, Zug, Genf, Lausanne, Luzern, St. Gallen, Aarau, Chur, Winterthur usw.
Eine letztwillige Verfügung kann von jedermann erstellt werden, der mindestens 18 Jahre alt ist und die Urteilsfähigkeit besitzt (Art. 467 ZGB). (Art. 467 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches). Eine letztwillige Verfügung ist jedoch nur gültig, wenn sie den gesetzlich vorgeschriebenen Formen und Inhalten entspricht. (Form-) Ungültige Testamente sind daher in der Regel anfechtbar.
Die Erben können bei einem verletzten Pflichtteil innerhalb eines Jahres nach
nachdem sie davon erfahren haben, das Testament anfechten spätestens jedoch innerhalb von zehn Jahren nach Errichtung des Testaments.
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Haftung der Erben
Mit dem Tod der Erblasserin geht die Erbschaft als Ganzes auf die Erben über. Die Schulden der Erblasserin werden zu persönlichen Schulden der Erben (Art. 560 ZGB). Weiterlesen
Anwalt / Anwältin für Willensvollstreckung / Willensvollstrecker Zürich Schweiz
Die Erblasserin kann vor dem Tod unter Einhaltung gesetzlicher Schranken über ihr Vermögen verfügen. Die Bestimmung über das Vermögen kann sie in der Form eines Testaments (letztwillige Verfügung) oder als Erbvertrag vornehmen (Art. 481 ZGB). Weiterlesen
Anwalt / Anwältin für Erbstreitigkeiten – Erbstreitigkeiten Rechtsschutz, Erbstreit unter Geschwistern
Erbstreitigkeiten betreffen nicht nur die Höhe des Erbanteils resp. wer wieviel erhält, sondern auch:
Erbteilung
Sind bei einem Erbgang mehrere Erben vorhanden, besteht unter ihnen bis zur Teilung eine Erbgemeinschaft (Art. 602 ZGB). Eine Erbin resp. jeder Erbe kann vor dem zuständigen Gericht die Teilung beantragen (Art. 604 ZGB).
Erbengemeinschaft
Vor der Teilung der Erbschaft besteht unter mehreren Erben eine Gemeinschaft aller Rechte und Pflichten der Erbschaft; die Erbengemeinschaft (Art. 602 ZGB).
Erbvorbezug
Erbvorbezug
Erbverzicht
Erbverzicht
Erbschaftssteuer
Der Bund erhebt in der Schweiz keine Erbschaftssteuer. Gemäss Art. 24 lit. a des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) ist der Vermögensanfall infolge Erbschaft steuerfrei.
Pflichtteil
Nur wer keine Nachkommen, keine Eltern und weder Ehegatten noch eingetragenen Partner hinterlässt, kann von Todes wegen über sein gesamtes Vermögen verfügen.
Anwalt / Anwältin für Erbvertrag | Pflichtteil im Erbrecht Schweiz
Auch wenn der Gedanke an den eigenen Tod unangenehm ist: Denken Sie rechtzeitig an die Nachlassplanung. Im Gegensatz zum einseitigen Testament ist der Erbvertrag eine Vereinbarung zwischen dem Erblasser und einem oder mehreren Vertragsparteien unter Mitwirkung von zwei unabhängigen Zeugen. Die Vertragsschliessenden haben die öffentliche Urkunde vor dem Notar und in Gegenwart der Zeugen zu unterzeichnen (Art. 512 ff. ZGB).
Gemeinsame Testamente mehrerer Personen sind unzulässig, auch wenn sie von Ehegatten verfasst werden. Wer gemeinsam mit anderen Anordnungen für den Todesfall treffen will, muss mit den Partnern einen Erbvertrag abschliessen.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Erbverträge:
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Positiver Erbvertrag: Mit einem Erbvertrag verpflichten Sie sich, die Erbschaft oder ein Vermächtnis ihren Erben und/oder einer Drittperson zu hinterlassen.
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Erbverzichtsvertrag: Sie können mit einem Erben einen Erbverzichtsvertrag oder Erbauskauf abschliessen.