Archiv der Kategorie: Anwalt Familienrecht und Scheidung – Beratung in Zürich, Basel, Bern, Zug, Luzern, St. Gallen, Aarau
Anwalt / Anwältin für Adoption – Rechtliche Voraussetzungen in der Schweiz
Die Voraussetzungen einer Adoption betreffen das Verfahren und das materielle Recht. Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen sind das Kindeswohl und das der Adoption vorausgehende Pflegeverhältnis (Art. 264 ZGB). Weiter werden Anforderungen an die Adoptiveltern (Art. 264a+b ZGB) und das Adoptivkind (Art. 265 ZGB) sowie die leiblichen Eltern (Art. 265a-d ZGB) gestellt.
Das geltende Adoptionsrecht wird revidiert. Auf hängige Verfahren im Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Adoptionsbestimmungen per 1. Januar 2018 wird das neue Recht angewendet.
Eingetragene Partnerschaft Güterstand und Testament
Beim Erbrecht werden eingetragene Partnerinnen und eingetragene Partner wie Ehegatten resp. überlebende Ehegatten behandelt (Art. 462 ZGB).
Erwachsenenadoption – Schweiz (Voraussetzungen, Namensänderung, Erbrecht, Unterlagen )
Die Adoption einer volljährigen Person – auch Mündigenadoption – ist nach neuem Recht (seit 1.1.2018) auch möglich, wenn die adoptierende Person bereits eigene Nachkommen hat, sofern die übrigen Voraussetzungen von Art. 266 ZGB erfüllt sind.
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Leihmutterschaft
In der Schweiz sind auf Verfassungsstufe alle Arten der Leihmutterschaft verboten (Art. 119 Abs. 2 lit. d BV). Im Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG) wird das Verbot wie folgt formuliert:
- Art. 4 Verbotene Praktiken: „Die Ei- und die Embryonenspende sowie die Leihmutterschaft sind unzulässig“.
- Art. 31 Leihmutterschaft: “ Wer bei einer Leihmutter ein Fortpflanzungsverfahren anwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer Leihmutterschaften vermittelt.“