Archiv der Kategorie: Anwalt Familienrecht und Scheidung – Beratung in Zürich, Basel, Bern, Zug, Luzern, St. Gallen, Aarau

Anwalt / Anwältin für Konkubinatsrecht Schweiz (Konkubinat – Vorteile – Nachteile )

Das Konkubinat an sich, d.h. die rechtlichen Wirkungen zwischen Konkubinatspartnern , sind im schweizerischen Recht nicht explizit geregelt. Weiterlesen

Anwalt / Anwältin für Adoption – Rechtliche Voraussetzungen in der Schweiz

Die Voraussetzungen einer Adoption betreffen das Verfahren und das materielle Recht. Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen sind das Kindeswohl und das der Adoption vorausgehende Pflegeverhältnis (Art. 264 ZGB). Weiter werden Anforderungen an die Adoptiveltern (Art. 264a+b ZGB) und das Adoptivkind (Art. 265 ZGB) sowie die leiblichen Eltern (Art. 265a-d ZGB) gestellt.

Das geltende Adoptionsrecht wird revidiert. Auf hängige Verfahren im Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Adoptionsbestimmungen per 1. Januar 2018 wird das neue Recht angewendet.

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Eingetragene Partnerschaft Güterstand und Testament

Beim Erbrecht werden eingetragene Partnerinnen und eingetragene Partner wie Ehegatten resp. überlebende Ehegatten behandelt (Art. 462 ZGB).

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Erwachsenenadoption – Schweiz (Voraussetzungen, Namensänderung, Erbrecht, Unterlagen )

Die Adoption einer volljährigen Person – auch Mündigenadoption – ist nach neuem Recht (seit 1.1.2018) auch möglich, wenn die adoptierende Person bereits eigene Nachkommen hat, sofern die übrigen Voraussetzungen von Art. 266 ZGB erfüllt sind.

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Leihmutterschaft

In der Schweiz sind auf Verfassungsstufe alle Arten der Leihmutterschaft verboten (Art. 119 Abs. 2 lit. d BV). Im Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG) wird das Verbot wie folgt formuliert:

  • Art. 4 Verbotene Praktiken: „Die Ei- und die Embryonenspende sowie die Leihmutterschaft sind unzulässig“.
  • Art. 31 Leihmutterschaft: “ Wer bei einer Leihmutter ein Fortpflanzungsverfahren anwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer Leihmutterschaften vermittelt.“

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Im Konkubinat zusammen ein Haus kaufen

Es gibt verschiedene Eigentumsformen: Allein-, Stockwerk- und Miteigentum. Weiterlesen

Konkubinat – Tod der Partnerin oder des Partners (Erbschaft, Witwen- oder Witwerrente )

Tod der Partnerin oder des Partners Weiterlesen

Konkubinat – Aufenthaltsbewilligung als Konkubinatspartner

Den Konkubinatspartnerinnen und -partnern von Schweizerinnen und Schweizern oder von Weiterlesen

Konkubinat – Namen, Familiennamen, gemeinsame Kinder . .

Das Konkubinat hat keinen Einfluss auf die Familiennamen der beiden Partner. Weiterlesen

Anwalt / Anwältin für Konkubinat & Konkubinatsvertrag Zürich

Konkubinat:  Personen, welche in einem Konkubinat leben, haben einen anderen juristischen und sozialen Schutz als ein verheiratetes Paar. Mit einem Konkubinatsvertrag   Weiterlesen

Vormundschaft für Erwachsene

Das bisherige Vormundschaftsrecht heisst seit dem 1. Januar 2013 neu Erwachsenenschutzrecht. Die bisherige Vormundschaft für Erwachsene wurde durch die umfassende Beistandschaft ersetzt (Art. 398 ZGB). Weiterlesen

Haftung der Erben

Mit dem Tod der Erblasserin geht die Erbschaft als Ganzes auf die Erben über. Die Schulden der Erblasserin werden zu persönlichen Schulden der Erben (Art. 560 ZGB). Weiterlesen

Adoption – ( Altersgrenze ) zwischen Kind und Adoptiveltern

Das Kind muss mindestens 16 Jahre jünger sein als die Adoptiveltern (Art. 265 ZGB). Der maximale Altersunterschied beträgt 45 Jahre (Art. 5 Abs. 4 AdoV). Weiterlesen

Kindesschutz: Erziehungsaufsicht

Die Kindesschutzbehörde (KESB) kann die Eltern, die Pflegeeltern oder das Kind ermahnen. Bei Gefährdung des Kindeswohls trifft die Behörde geeignete Massnahmen.

Die Massnahme kann die Anordnung einer Erziehungsaufsicht sein. Was ist das und wie wehre ich mich dagegen? Weiterlesen

Anwalt / Anwältin für Gleichstellungsrecht Zürich (Gleichstellung von Frau und Mann in der Schweiz, Gleichstellungsgesetz, GlG)

Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3, 110 Absatz 1 Buchstabe a, 122 und 173 Absatz 2 der Bundesverfassung,
In der Schweiz ist die Gleichstellung der Geschlechter seit 1981 in der Bundesverfassung verankert. Der Gleichstellungsartikel verpflichtet den Gesetzgeber, für rechtliche und tatsächliche Gleichstellung zu sorgen, und enthält ein direkt durchsetzbares Individualrecht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen aufgrund ihres Geschlechts weder direkt noch indirekt benachteiligt werden.
Das Verbot gilt insbesondere für die Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Entlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung.

Verdingkinder in der Schweiz

Verwaltungsbehörden haben in der Schweiz bis 1981 Administrative Versorgungen ohne gerichtliches Verfahren angeordnet.

Bis etwa 1981 wurden zehntausende Kinder und Jugendliche in der Schweiz von Behörden auf Bauernhöfe als billige Arbeitskräfte „verdingt“, in streng geführte Heime oder in geschlossene Einrichtungen eingewiesen resp. fremdplatziert (BBl 2020, 1639; Parlamentarische Initiative zur Fristverlängerung für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen; Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vom 17.1.2020).

Am 1. April 2017 ist das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) in Kraft getreten. Was bringt das Gesetz?

Die in Art. 5 Abs. 1 AFZFG gesetzlich vorgesehene Frist bis 31.3.2018 soll ersatzlos gestrichen werden. Mit einer Übergangsbestimmung soll garantiert werden, dass bereits nach dem 1.4.2018 (verspätet) eingereichte Gesuche auch mitberücksichtigt werden können.

Der Solidaritätsbeitrag gemäss Art. 7 AFZFG soll für alle Gesuchstellenden auf einheitlich CHF 25’000 festgesetzt werden. Der Ständerat hat die Änderungen in der Sitzung vom 4.3.2020 angenommen. Weiterlesen

Anwalt / Anwältin für Kinderrecht – Kindesschutz – Kinderanwältin

Das Recht des Kindes in Zivilverfahren, Strafverfahren oder Verwaltungsverfahren die Meinung zu äussern und angehört zu werden, ist in der Schweiz noch lückenhaft.

Die UNO-Kinderrechtskonvention schützt das Recht jedes Kindes, in jeder das Kind betreffenden Angelegenheit seine Meinung zu äussern und angehört zu werden. Die Kinderanwältin unterstützt das Kind bei Fragen, die sein Leben betreffen mitzureden, Einfluss zu nehmen und mitzuentscheiden.

Die Umsetzung des Kinderrechts auf Anhörung in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren, aber auch bei Entscheidungen innerhalb der Familie, in der Schule oder in der Gemeinde angehört zu werden, kann in der Schweiz noch verbessert werden.

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altrechtliche einfache Adoption vor 1. April 1973

Vom 1.1.1912 bis 1.4.1973 galt das alte Adoptionsrecht mit der einfachen oder schwachen Adoption (sog. Kindesannahme). Mit der einfachen Adoption nach altem Recht blieb das Kindesverhältnis zu den leiblichen Eltern bestehen und das adoptierte Kind hatte nach altem Recht zwei Familien. Die Erbberechtigung gegenüber den leiblichen Eltern blieb bestehen. Weiterlesen