Anwalt für Schulrecht Schweiz. In der ganzen Schweiz tätig – unter anderem in den Regionen Basel, Bern, Aargau, Luzern, St.Gallen, Zug, Frauenfeld und Zürich | Anwaltskanzlei-in-Zürich.ch | Brandon Kaufmann lic. iur. Rechtsanwältin LL.M. Zürich / Schweiz. Die Anwältin / Der Anwalt für Sozialversicherungsrecht | Arbeitsrecht, Erbrecht, Migrationsrecht, Schulrecht, Verwaltungsrecht
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In der Schweiz sind die Kantone für das Schulwesen zuständig (Art. 62 Bundesverfassung). Die Kantone müssen für einen ausreichenden Grundschulunterricht sorgen, der allen Kindern offen steht. An den öffentlichen Schulen ist der Unterricht unentgeltlich und obligatorisch.
Im Kanton Zürich ist der Schulbesuch am Wohnort unentgeltlich. Wird der Unterricht ausserhalb des Wohnortes/Schulortes besucht, müssen die Eltern oder die Gemeinde ein Schulgeld bezahlen. Weiterlesen →
Die Volksschule unterstützt die Familie in der Erziehung der Kinder. Die Volksschule vermittelt jene Kenntnisse und Fertigkeiten, welche die Grundlage für die berufliche Ausbildung, für den Besuch weiterführender Schulen und für das lebenslange Lernen darstellen. Die Eltern sind von der Volksschule regelmässig und in angemessener Weise über die schulische Entwicklung und das Verhalten ihrer Kinder sowie über wichtige Geschehnisse und Vorhaben im Zusammenhang mit dem Unterricht und dem Schulbetrieb zu informieren.
Jedes bildungsfähige Kind ist berechtigt, einen Jahreskurs des Kindergartens, sechs Jahreskurse der Primarstufe und drei Jahreskurse der Sekundarstufe I zu besuchen.Weiterlesen →
Schule und Eltern arbeiten in Erziehung und Ausbildung zusammen. Sie richten ihr Verhalten auf die Wahrung des Schulfriedens und des ungestörten Unterrichts aus.Weiterlesen →
Die Volksschule fördert die Urteilsfähigkeit, die schöpferischen Kräfte, das Wissen und die Leistungsbereitschaft der Kinder und Jugendlichen.Weiterlesen →
Der Kanton trägt die Gesamtverantwortung für die Volksschule, die aus dem kantonalen und dem kommunalen Volksschulangebot besteht. Das kommunale Volksschulangebot ist eine gemeinsame Aufgabe des Kantons und der Gemeinden (Verbundaufgabe).Weiterlesen →
Die Volksschule arbeitet mit den Erziehungsberechtigten zusammen. Sie sorgt für eine angemessene Information und einen regelmässigen Kontakt.Weiterlesen →
Alle Kinder mit tatsächlichem Aufenthalt im Kanton unterstehen der Schulpflicht. Sie wird durch den vollständigen Besuch des Kindergartens, der Primarschule und der Sekundarstufe I absolviert und dauert grundsätzlich 11 Jahre.Weiterlesen →
Die öffentlichen Schulen sind politisch neutral. Sie wahren die Glaubens- und Gewissensfreiheit, nehmen auf Minderheiten Rücksicht und fördern alle Schülerinnen und Schüler sowie Studierenden gleichermassen.Weiterlesen →
Appenzell Ausserrhoden – bGS 411.0 – Gesetz über Schule und Bildung (Schulgesetz)
Gestützt auf Art. 36-38 der Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. vom 30. April 1995 Weiterlesen →
Rechte und Mitsprache:
Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen alters-, stufen- und geschlechtergerechten Unterricht, derin zeitgemässen Lehr- und Lernformen vermittelt wird.