Die elterliche Obhut ist die Befugnis, mit dem Kind zusammen zu wohnen, mit ihm in häuslicher Gemeinschaft zu leben und sich um die alltäglichen Belange des Kindes zu kümmern. Wenn das Kind ganz überwiegend bei einem Elternteil wohnt, spricht man von alleiniger Obhut.
Das Ziel, der Grund und der Inhalt der elterlichen Sorge ist immer das Wohl des Kindes. Die elterliche Sorge muss dem Wohl des Kindes dienen. Solange die Kinder minderjährig sind, stehen sie gewöhnlich unter der gemeinsamen elterlichen Sorge von Vater und Mutter (Art. 296 ZGB).Weiterlesen →
Menschen mit einer Beeinträchtigung ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Integrität werden in der Schweiz vor Diskriminierung resp. Benachteilitung geschützt. Weiterlesen →
Unselbständig erwerbende Behinderte, IV-Renterinnen und Schwerbehinderte, die in einer geschützten Werkstätte arbeiten sind ebenfalls in der ALV versichert. Weiterlesen →