Archiv der Kategorie: Anwalt für Medizinrecht Gesundheitsrecht

Anwalt / Anwältin für Gesundheitsrecht Zürich

Medizinrecht Gesundheitsrecht:
Der Begriff Medizinrecht bezeichnet die rechtliche Ausgestaltung der (schuldrechtlichen) Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie von Ärzten untereinander, daneben die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes und das Meldewesen meldepflichtiger Krankheiten. Im weiteren Sinne kann zu dem Gebiet des Medizinrechts auch das Krankenhausrecht, das Recht der Pflegeberufe, das Recht der Apotheken und das Pharmarecht gezählt werden. Dieser Bereich, der einen öffentlich-rechtlichen Schwerpunkt aufweist, wird häufig auch Gesundheitsrecht genannt.
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Anwalt / Anwältin für Geistigbehinderte Zürich

Geistigbehinderte:
Die Behindertenrechtskonvention (BRK) und das Behindertengleichstellungsgesetz (BhiG)
sind neu auch in Gebärdensprache und in leichter Sprache verfügbar. Hörbehinderte oder
geistig behinderte Personen sowie Personen mit einer Leseschwäche haben dadurch leichter
Zugang zu Gesetzestexten des Behindertenrechts.

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Anwalt / Anwältin für Gleichgeschlechtlicher Paare – Eingetragene Partnerschaft (Heiraten dürfen nur heterosexuelle Paare).

Die Einführung einer registrierten Partnerschaft soll gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglichen, ihre Beziehung rechtlich abzusichern. Zudem soll die staatliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare zur Beendigung von Diskriminierungen sowie zum Abbau von Vorurteilen beitragen.
Seit 2007 ist in der Schweiz der Eintrag von Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare gesetzlich geregelt.
Die wichtigsten Rechte und Pflichten:
  • Die eingetragenen Partnerinnen und Partner sind gegenseitig unterstützungspflichtig.
  • Es bestehen gegenseitige Rentenansprüche; wie bei Ehepaaren beträgt die Paar-Altersrente 150% statt 2 x 100%.
  • Eingetragene Partnerinnen/Partner sind gegenseitig erb- und pflichtteilsberechtigt.
  • Steuerrecht: Gemeinsame Veranlagung wie bei Ehepaaren.
  • Die Eintragung erfolgt auf dem Zivilstandsamt, die Auflösung ist nur durch Gerichtsurteil vor dem Gericht möglich.
  • Der Zivilstand «eingetragene Partnerschaft» ist exklusiv gleichgeschlechtlichen Paaren vorbehalten (Heiraten dürfen nur heterosexuelle Paare).
  • Es besteht kein Anspruch auf das Schweizer Bürgerrecht oder auf erleichterte Einbürgerung.
  • Die Inanspruchnahme von Verfahren der Fortpflanzungsmedizin ist ausdrücklich verboten.
  • Seit dem 1. Januar 2018 besteht die Möglichkeit der Stiefkindadoption. Sie steht sowohl Paaren in eingetragener Partnerschaft als auch Paaren in einer faktischen Lebensgemeinschaft offen. Eine Person kann das Kind ihrer Partnerin oder seines Partners adoptieren, sofern der zweite leibliche Elternteil unbekannt, verstorben oder mit der Übertragung seiner Rechte und Pflichten einverstanden ist. Insemination mit ärztlicher Unterstützung sowie gemeinschaftliche Adoption von Kindern bleiben weiterhin verboten.

Anwalt / Anwältin für Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG

Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) gestützt auf die Artikel 8 Absatz 4, 87, 92 Absatz 1 und 112 Absatz 6 der Bundesverfassung,
Das Gesetz hat zum Zweck, Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind.
Eine Benachteiligung liegt vor, wenn Behinderte rechtlich oder tatsächlich anders als nicht Behinderte behandelt und dabei ohne sachliche Rechtfertigung schlechter gestellt werden als diese, oder wenn eine unterschiedliche Behandlung fehlt, die zur tatsächlichen Gleichstellung Behinderter und nicht Behinderter notwendig ist.

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