Geistigbehinderte:
Die Behindertenrechtskonvention (BRK) und das Behindertengleichstellungsgesetz (BhiG)
sind neu auch in Gebärdensprache und in leichter Sprache verfügbar. Hörbehinderte oder
geistig behinderte Personen sowie Personen mit einer Leseschwäche haben dadurch leichter
Zugang zu Gesetzestexten des Behindertenrechts.