Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) am 20.11.1989 einstimmig verabschiedet und von der Schweiz 1997 ratifiziert.
Das Übereinkommen schützt und anerkennt Kinder als eigenständige Personen mit eigenen Zielen und eigenem Willen und fordert, dass das Wohl des Kindes bei allen Entscheidungen, die es betreffen, vorrangig berücksichtigt wird. Damit wird das Kind auch als Rechtspersönlichkeit anerkannt.